Beantragung der Auszahlung des Jagdpacht-Anteils:
> Formlosen Antrag (ein Satz) in Papierform oder per Email
an uns senden.
> Für jedes Jagdjahr das ausgezahlt werden soll, wird ein
Scan oder Kopie vom „Bescheid für das Jahr ... für die
Gemeinde Garzau-Garzin - Umlage der Verbandsbeiträge“
benötigt (Beispiel siehe hier).
Auszahlungen der Jagdpacht müssen von den Genossen immer erneut beantragt werden.
Eine automatische Auszahlung (auch von sich wiederholenden Beträgen) findet nicht statt.
Auszahlungsbeträge:
Jagdjahr 2022-23: 7,50 €/ha
Jagdjahr 2023-24: 7,50 €/ha
Jagdjahr 2024-25: 10,- €/ha
Jagdjahr 2025-26: 10,- €/ha
Jagdgenossenschaft Garzin
Dorfstr. 33
D15345 Garzau-Garzin
Verantwortlicher und Vorsitzender: Sandro G r a b e r t
Tel.: 01723255676
kontakt[at]jagdgarzin.de
Die Jagdgenossenschaft Garzin verpachtet das
Jagdausübungsrecht ihres gemeinschaftlichen Jagdbezirks
langjährig an regionale Jagdscheinbesitzer (§ 11 BJagdG).
Der Ertrag aus der Pacht wird entsprechend der
jeweiligen Grundstücksflächen auf die Jagdgenossen
umgelegt.
Allgemein:
Kasse:
Vorstand:
04.04.2025:
Jahreshauptversammlung
Ort: Fr. Feuerwehr Garzin
Am Haussee 7a
15345 Garzin
Beginn: 19:00 Uhr
Grundlagen der Berechnung des Jagdpacht-Anteils:
> Ende eines Jagdpacht-Jahres: immer zum 31.03. eines Jahres.
> Berücksichtigt werden das aktuelle Jagdjahr sowie höchstens drei vorherige Jagdjahre (jeweils jährliche
Umlagebescheide müssen uns vorliegen).
> Nur Gemarkung „4517“ wird gewertet
> Nur Forst- und Landwirtschaftsflächen (VGT 2 und 3), gemäß Bescheid „Umlage der Verbandsbeiträge“,
werden berücksichtigt (kein Siedlungsland!).
INFO: Im Musterbeispiel (siehe hier) sind die relevanten Daten/Felder gelb markiert.